Kassensicherungsverordnung TSE protel Air
Ablauf der Installation:
Während der Installation kann mit
protel Air gearbeitet werden, es sollten jedoch keine Leistungsverbuchungen gemacht
und Rechnungen erstellt werden!
Hardware TSE
Sie erhalten einen USB-Stick (Hardware TSE) welcher an Ihrem Server / PC im
Hotel gesteckt werden muss. (Bei virtuellen Servern muss dieser auf dem HOST
Server gesteckt und die TSE installiert werden)
Dieser PC muss dauerhaft in Betrieb sein und über eine
Internetverbindung verfügen.
Zur Installation benötigen wir einen
Teamviewer-Fernzugriff mit Administrator-Rechten
Bereits gebuchte Anzahlungen
(Deposits) müssen wie unten beschrieben manuell storniert und nach der
Umstellung neu gebucht werden
Konfiguration und Aktivierung der TSE
/ Anpassung der Rechnungsformulare
Erzeugen des Startbelegs
Abschließend müssen Sie die
Installation bei Ihrem Finanzamt melden
Dokumente für den Kunden:
Depositkorrektur
und neu Aufbuchen
Arbeiten mit TSE im laufenden Betrieb
Anmeldung der Registrierkasse beim Finanzamt:
CloudTSE
Leider steht die CloudTSE derzeit nicht für Installationen zur Verfügung.
Stand: 24.03.21
Haftungsausschluss
Die protel hotelsoftware GmbH / Softstar GmbH ist keine Anwaltskanzlei
und bietet keine Rechtsberatung an.
Die bereitgestellten Informationen, Anweisungen, Dokumente, Richtlinien,
Formulare, Vereinbarungen oder Musterdaten (zusammen als "die
Informationen" bezeichnet) dienen nur zu Informationszwecken und stellen
keine Rechtsberatung dar.
Die Informationen sollten als allgemeine Handreichung verstanden werden,
die an Ihren spezifischen Bedarf angepasst werden muss. Ob und wie Sie die
Information verwenden, oder sich darauf verlassen, ist Ihr eigenes Risiko. Die
Informationen sind als Einstieg gedacht, Sie müssen jedoch selbst angemessene
Qualitätskontrollen durchführen und rechtliche und andere professionelle
Ratschläge einholen, bevor Sie die Ressource nutzen.
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noch stillschweigend, einschließlich ihrer Rechtswirksamkeit und
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ausschließlich) als Folge von falschen Angaben, Fehlern und Auslassungen.
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Bei juristischen Fragen wenden Sie sich bitte an die Rechtsberatung bei
Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt.